Erwägungsgrund 3 32023D0746
Nach Artikel 54 Buchstabe l des Abkommens von Chicago kann der Rat der ICAO (im Folgenden „ICAO-Rat“) internationale Richtlinien und Empfehlungen (im Folgenden „SARP“) für die Zivilluftfahrt annehmen und sie zu Anhängen des Abkommens von Chicago (im Folgenden „ICAO-Anhänge“) bestimmen.