Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die schrittweise Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt, insbesondere in den Binnenmarkt für Telekommunikationsdienstleistungen, wird unter anderem die umfassende und vollständige Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission im Einklang mit den Zielen der genannten Verordnung erfordern. Die Ukraine ist derzeit nicht in der Lage, die unionsweit einheitlichen maximalen Zustellungsentgelte für die Zwecke nationaler Zustellungsdienste in der Ukraine umzusetzen und vollständig anzuwenden. Die Einführung der unionsweit einheitlichen maximalen Zustellungsentgelte auch für die Zwecke nationaler Zustellungsdienste in der Ukraine ist jedoch für eine weitere Integration in Bezug auf Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen nicht unbedingt erforderlich. Für diesen Aspekt der Delegierten Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission wird daher ein anderer Zeitplan vorgesehen, zu dessen vollständiger Umsetzung – innerhalb von drei Jahren nach einem etwaigen Beschluss des Handelsausschusses über die Gewährung einer Binnenmarktbehandlung für Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen nach Anhang XVII Artikel 4 Absatz 3 des Abkommens – sich die Ukraine verpflichtet.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Anrufe, die von Drittlandsnummern abgehen, um die unionsweit…
Sobald der Ukraine eine Binnenmarktbehandlung für Roamingdienste gewährt wurde, können die in der Verordnung (EU) 2022/612 festgelegten durchschnittlichen…
Die Anpassungen von Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2018/1972 sehen eine spezifische Frist vor, in der die…
Eine positive Bewertung der ukrainischen Rechtsvorschriften, ihrer Umsetzung und Durchsetzung im Einklang mit den Grundsätzen in Anhang XVII des Abkommens ist…
Angesichts der besonderen Schwierigkeiten, mit denen die Ukraine infolge des anhaltenden Angriffskriegs Russlands konfrontiert ist, sollte der Ukraine mehr Zeit…
Einige Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/1972, der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung (EU) 2018/1971 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.