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Eine positive Bewertung der ukrainischen Rechtsvorschriften, ihrer Umsetzung und Durchsetzung im Einklang mit den Grundsätzen in Anhang XVII des Abkommens ist eine notwendige Voraussetzung für jeden Beschluss des Handelsausschusses über die Gewährung der Binnenmarktbehandlung in einem bestimmten Bereich nach Anhang XVII Artikel 4 Absatz 3. Im Zusammenhang mit dem Besitzstand der Union in Bezug auf das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen sollte die Anforderung, vor der Annahme des Beschlusses über die Binnenmarktbehandlung nach Anhang XVII Artikel 4 Absatz 3 den vollständigen Erlass und die uneingeschränkte, vollumfängliche Anwendung zu erreichen, nicht so verstanden werden, dass dies die Anwendung der Schutzobergrenzen für die durchschnittlichen Vorleistungspreise für die Erbringung regulierter Dienste im Zusammenhang mit Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen durch die Vertragsparteien einschließt. Gleiches gilt für die regulierten maximalen Zustellungsentgelte für den Dienst der Zustellung eines Anrufs an einen Endnutzer in seinem Netz. Diese werden von den Vertragsparteien des Abkommens gegenseitig ab dem Zeitpunkt gewährt, der in einem etwaigen Beschluss des Handelsausschusses über die Gewährung einer Binnenmarktbehandlung für Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen gemäß Anhang XVII Artikel 4 Absatz 3 festgelegt wurde.
Um der Ukraine den schrittweisen Übergang zum vollständigen Erlass und zur uneingeschränkten, vollumfänglichen Anwendung der für den Telekommunikationssektor…
Die Anpassungen von Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2018/1972 sehen eine spezifische Frist vor, in der die…
Am 7. November 2024 teilte die Ukraine der Union gemäß Anhang XVII Artikel 4 Absatz 2 mit, dass nach ihrer Ansicht die Bedingungen für den Erlass und die…
Sobald der Ukraine eine Binnenmarktbehandlung für Roamingdienste gewährt wurde, können die in der Verordnung (EU) 2022/612 festgelegten durchschnittlichen…
Die schrittweise Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt, insbesondere in den Binnenmarkt für Telekommunikationsdienstleistungen, wird unter anderem die…
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 ist bereits in Anlage XVII-3 zu Anhang XVII des Abkommens enthalten. Es ist notwendig, die anderen für das Roaming in öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.