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Sobald der Ukraine eine Binnenmarktbehandlung für Roamingdienste gewährt wurde, können die in der Verordnung (EU) 2022/612 festgelegten durchschnittlichen Roamingvorleistungsentgelte und die in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/654 festgelegten Zustellungsentgelte geändert werden. Um die Gegenseitigkeit bei der Höhe der durchschnittlichen Roamingvorleistungsentgelte oder Zustellungsentgelte zwischen Unternehmen in dem Zeitraum sicherzustellen, den die Ukraine benötigt, um Änderungen in ihre interne Rechtsordnung umzusetzen und diese anzuwenden, müssen spezifische Vorschriften für den Geltungsbeginn der Vorschriften für geänderte durchschnittliche Roamingvorleistungsentgelte und für Zustellungsentgelte vorgesehen werden.
Sobald sich die Union und Moldau gegenseitig die Marktöffnung für das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen gewährt haben, können die im Besitzstand der Union…
Die schrittweise Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt, insbesondere in den Binnenmarkt für Telekommunikationsdienstleistungen, wird unter anderem die…
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission gilt unter bestimmten Bedingungen auch für Anrufe, die von Drittlandsnummern abgehen, um die unionsweit…
Die Anpassungen von Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2018/1972 sehen eine spezifische Frist vor, in der die…
Eine positive Bewertung der ukrainischen Rechtsvorschriften, ihrer Umsetzung und Durchsetzung im Einklang mit den Grundsätzen in Anhang XVII des Abkommens ist…
Um Rechtssicherheit beim Anwendungsbereich des Besitzstands der Union im Bereich des Roamings zu gewährleisten, sollte präzisiert werden, welche Bestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.