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Anträge auf interne Überprüfung eines Verwaltungsakts oder einer Unterlassung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 an die Kommission werden ausschließlich über das Online-System für die Entgegennahme von Anträgen auf interne Überprüfung eingereicht, das auf der Website der Kommission öffentlich zugänglich ist.
Für Überprüfungsanträge, die der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 1a Unterabsatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung vorzulegen sind, werden die Unterschriften über ein von der Kommission bereitgestelltes Online-System (EU-Survey) nach den Leitlinien und Methoden der Kommission gesammelt. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit der antragstellenden Partei, handschriftliche Unterschriften zu sammeln. In diesem Fall digitalisiert die antragstellende Partei die nach Artikel 3 Absätze 3 und 4 dieses Beschlusses erforderlichen Informationen und übermittelt diese über das Online-System für die Entgegennahme von Anträgen auf interne Überprüfung.
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