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Am 6. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat, diese Einlagen ab dem 1. Mai 2023 zum Euro Short-Term Rate (EURSTR) abzüglich 20 Basispunkten zu verzinsen. Dieser Zinssatz wird auf die in der Leitlinie (EU) 2019/671 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/7) festgelegte Obergrenze für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte, die bei nationalen Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gehalten werden, ausgerichtet; diese werden ab dem 1. Mai 2023 ebenfalls zum Euro Short-Term Rate (EURSTR) abzüglich 20 Basispunkten verzinst.
Am 6. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat, diese Einlagen ab dem 1. Mai 2023 zum Euro Short-Term Rate (€STR) abzüglich 20 Basispunkten zu verzinsen. Dieser…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Bisher wurden Mindestreserven zum Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verzinst. Um die Verzinsung von Mindestreserven besser in Einklang…
Liegt der Einlagesatz am jeweiligen Kalendertag unter null Prozent (negativ), so wird der Überschussbetrag zum Einlagesatz oder zum Euro Short-Term Rate…
„(3) Das gesonderte Konto, das gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 14. April 2021 zur Festlegung der notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.