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Am 6. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat, diese Einlagen ab dem 1. Mai 2023 zum Euro Short-Term Rate (€STR) abzüglich 20 Basispunkten zu verzinsen. Dieser Zinssatz wird auf die in der Leitlinie (EU) 2019/671 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/7) festgelegte Obergrenze für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte, die bei den nationalen Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gehalten werden, ausgerichtet; solche Einlagen werden ab dem 1. Mai 2023 ebenfalls zum Euro Short-Term Rate (€STR) abzüglich 20 Basispunkten verzinst.
Am 6. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat, diese Einlagen ab dem 1. Mai 2023 zum Euro Short-Term Rate (EURSTR) abzüglich 20 Basispunkten zu verzinsen. Dieser…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Bisher wurden Mindestreserven zum Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verzinst. Um die Verzinsung von Mindestreserven besser in Einklang…
Liegt der Einlagesatz am jeweiligen Kalendertag unter null Prozent (negativ), so wird der Überschussbetrag zum Einlagesatz oder zum Euro Short-Term Rate…
Der EZB-Rat hat den Leitzinssatz auf den Euro Short Term Rate (EURSTR) abzüglich eines Spreads festgelegt. Sollten sich die Marktbedingungen ändern, kann der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.