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Bisher wurden Mindestreserven zum Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) verzinst. Um die Verzinsung von Mindestreserven besser in Einklang mit den Bedingungen am Geldmarkt zu bringen, hat der EZB-Rat am 27. Oktober 2022 beschlossen, die Mindestreserven künftig zum Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems (Einlagesatz) zu verzinsen. Unter den vorherrschenden Markt- und Liquiditätsbedingungen spiegelt der Einlagesatz die Zinssätze besser wider, zu denen Mittel in Geldmarktinstrumenten angelegt werden können — sofern sie nicht als Mindestreserven gehalten werden —, und zu denen Banken Mittel am Geldmarkt aufnehmen können, um ihr Mindestreserve-Soll zu erfüllen. Durch die Änderung der Verzinsung der Mindestreserven soll gewährleistet werden, dass das Mindestreservesystem weder das Bankensystem im Euroraum belastet noch die effiziente Ressourcenallokation behindert. Zur Gewährleistung einer wirksamen Umstellung sollte die Änderung der Verzinsung mit der am 21. Dezember 2022 beginnenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode wirksam werden.
Am 27. Juli 2023 beschloss der EZB-Rat, die Mindestreserven mit 0 % zu verzinsen. Mit dem Beschluss des EZB-Rates zur Senkung der Verzinsung der…
Die Mindestreserveguthaben von Kreditinstituten, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/1) vorgeschrieben sind, und die…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz ist es im Nachgang zum Beschluss des EZB-Rates vom 17. Februar 2022 zur Überprüfung der Verzinsung von…
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern. Die Verzinsung der Differenz zwischen dem Wert der gesondert erfassbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.