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Der EZB-Rat hat den Leitzinssatz auf den Euro Short Term Rate (EURSTR) abzüglich eines Spreads festgelegt. Sollten sich die Marktbedingungen ändern, kann der Spread einfach angepasst werden, um die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission zu wahren und gleichzeitig das Risiko abrupter Zu- oder Abflüsse in die oder aus den Geldmärkten zu minimieren und einfache und kohärente Zinsregelungen mit sehr wenigen Ausnahmen schaffen zu können. Der EZB-Rat hat den Spread festgesetzt und wird ihn erforderlichenfalls anpassen, damit die Ziele der Zinspolitik erreicht und negative Auswirkungen auf die Durchführung der Geldpolitik oder das Funktionieren der Märkte vermieden werden. Der Spread ist derzeit auf 20 Basispunkte festgesetzt.
Am 6. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat, diese Einlagen ab dem 1. Mai 2023 zum Euro Short-Term Rate (EURSTR) abzüglich 20 Basispunkten zu verzinsen. Dieser…
Am 6. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat, diese Einlagen ab dem 1. Mai 2023 zum Euro Short-Term Rate (€STR) abzüglich 20 Basispunkten zu verzinsen. Dieser…
Der EZB-Rat hat festgestellt, dass bestimmte Abweichungen oder Ausnahmen vom Leitzinssatz erforderlich sind. Das Konzept einer Verzinsungsobergrenze sollte…
Liegt der Einlagesatz am jeweiligen Kalendertag unter null Prozent (negativ), so wird der Überschussbetrag zum Einlagesatz oder zum Euro Short-Term Rate…
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen…
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern. Die Verzinsung der Differenz zwischen dem Wert der gesondert erfassbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.