Beschluss (EU) 2023/829 der Kommission vom 17. April 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2490) (Nur der deutsche, der estnische, der französische, der lettische, der litauische, der niederländische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die ersuchenden Mitgliedstaaten konfrontiert sind, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für ab dem 1. Januar 2023 getätigte Einfuhren gelten. Die Befreiung sollte bis zum 31. Dezember 2023 gelten.
Erwägungsgrund 10 32023D0829
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