Erwägungsgrund 5 32023D0829
Am 25. November 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss festgelegten Maßnahmen erforderlich ist. Infolge dieser Konsultation haben Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen und Rumänien am 2. Dezember 2022, die Slowakei am 5. Dezember 2022 und Frankreich am 30. Dezember 2022 (im Folgenden „ersuchende Mitgliedstaaten“) Anträge auf Anwendung oder Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen gestellt.