Erwägungsgrund 8 32023D0829
Damit die von den Eingangsabgaben oder der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen in welchem Wert für die kostenlose Verteilung an oder Bereitstellung für vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehende Personen sie zur Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer zugelassen haben, welche Organisationen sie für die Verteilung oder Bereitstellung dieser Gegenstände anerkannt und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um zu verhindern, dass die Gegenstände für andere Zwecke als zur Deckung des Bedarfs der vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehenden Personen verwendet werden.