Erwägungsgrund 4 32023D0829
Am 1. Juli 2022 wurde der Beschluss (EU) 2022/1108 der Kommission angenommen. Mit diesem Beschluss wird in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen gewährt, die an Personen, die vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehen, und an Bedürftige in der Ukraine kostenlos verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen.