Erwägungsgrund 11 32023D0852
Der Beschluss (EU) 2015/1814 sieht vor, dass in dem Fall, dass die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate die festgelegte Obergrenze übersteigt, eine Zertifikatmenge, die einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtmenge der Zertifikate entspricht, von der Menge der zu versteigernden Zertifikate abgezogen und in die Reserve eingestellt wird. Wenn hingegen die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate unter die festgelegte Untergrenze fällt, wird eine Zertifikatmenge aus der Reserve an die Mitgliedstaaten freigegeben und zu den Mengen der zu versteigernden Zertifikate addiert.