Erwägungsgrund 15 32023D0852
Die im Rahmen der Überprüfung der Reserve durch die Kommission durchgeführte Analyse und die erwarteten Entwicklungen, die für den CO2-Markt relevant sind, zeigen, dass ein Satz von 12 % der Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate für die Bestimmung der Menge der Zertifikate, die jedes Jahr nach 2023 in die Reserve einzustellen sind, nicht ausreicht, um einen erheblichen Anstieg des Überschusses an Zertifikaten im EU-EHS zu verhindern. Die Beibehaltung des Satzes von 24 % in diesem Beschluss sollte unbeschadet weiterer Überarbeitungen der Reserve, einschließlich gegebenenfalls einer weiteren Überarbeitung des Prozentsatzes für die Festlegung der Menge der in die Reserve einzustellenden Zertifikate, im Rahmen der allgemeinen Überarbeitung der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814 im Jahr 2023 erfolgen.