Art. 13 32023D0855
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Moldova für den Zeitraum vom 24. April 2023 bis zum 21. Mai 2025 beläuft sich auf 13356508,08 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Moldova für den Zeitraum vom 22. Mai 2025 bis zum 31. Mai 2027 beläuft sich auf 19817594,70 EUR.
Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. Natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen an der Vergabe von Aufträgen durch die EUPM Moldova teilnehmen. Darüber hinaus gelten für die von der EUPM Moldova erworbenen Güter keine Ursprungsregeln. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission kann die EUPM Moldova mit den Mitgliedstaaten, dem Gaststaat, teilnehmenden Drittstaaten und anderen internationalen Akteuren technische Vereinbarungen über die Beschaffung von Ausrüstungen, Dienstleistungen und Räumlichkeiten für die EUPM Moldova schließen.
Die EUPM Moldova trägt die Verantwortung für die Ausführung ihres Haushalts. Zu diesem Zweck unterzeichnet die EUPM Moldova eine Vereinbarung mit der Kommission. Die Vereinbarung trägt der Anordnungskette gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 sowie den operativen Erfordernissen der EUPM Moldova Rechnung.
Die EUPM Moldova erstattet der Kommission in vollem Umfang über die im Rahmen der in Absatz 3 genannten Vereinbarung unternommenen finanziellen Tätigkeiten Bericht und unterliegt in diesem Zusammenhang deren Aufsicht.
Die Ausgaben im Zusammenhang mit der EUPM Moldova können ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses getätigt werden.