Art. 17 32023D0855
Einleitung der EUPM Moldova
(1)
Die EUPM Moldova wird durch einen Beschluss des Rates an dem Tag eingeleitet, den der Zivile Operationskommandeur der EUPM Moldova empfiehlt, sobald sie ihre erste Einsatzfähigkeit erreicht hat.
(2)
Ein Kernteam der EUPM Moldova trifft die notwendigen Vorbereitungen, damit diese Mission ihre erste Einsatzfähigkeit erreichen kann.