Art. 15 32023D0855
Kohärenz der Reaktion der Union und Koordinierung
(1)
Der Hohe Vertreter stellt die Kohärenz der Durchführung dieses Beschlusses mit dem außenpolitischen Handeln der Union insgesamt, einschließlich der Hilfsprogramme der Union, sicher.
(2)
Unbeschadet der Anordnungskette gibt der Leiter der EU-Delegation in der Republik Moldau dem Missionsleiter vor Ort politische Handlungsempfehlungen.
(3)
Der Missionsleiter sorgt für eine enge Abstimmung mit Vertretern der Mitgliedstaaten und gleichgesinnten internationalen Partnern in der Republik Moldau.