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In der Verordnung (EU) 2018/842 wurden Ziele der Union und der Mitgliedstaaten für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 festgelegt; ferner sieht die Verordnung die Einrichtung einer Sicherheitsreserve im Umfang von bis zu 105 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent vor, sofern das Gesamtemissionsreduktionsziel der Union erreicht wird. Die Sicherheitsreserve kann unter bestimmten Bedingungen von Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf 2013 unter dem Unionsdurchschnitt lag und deren kumulierte Treibhausgasemissionen von 2013 bis 2020 in den unter die vorgenannte Verordnung fallenden Sektoren unter ihren kumulierten jährlichen Emissionszuweisungen für diese Jahre lagen. In der ersten Runde zur Verteilung der Sicherheitsreserve kann jeder infrage kommende Mitgliedstaat nur die Menge an Zuweisungen erhalten, die 20 % der durch ihn erzielten Übererfüllung im Zeitraum 2013 bis 2020 entspricht.
In Anbetracht der seit 2013 unternommenen früheren Anstrengungen von Mitgliedstaaten, deren BIP pro Kopf im Jahr 2013 unter dem Unionsdurchschnitt lag, ist es…
Wird das Ziel der Union gemäß Artikel 1 erfüllt, wird im Unionsregister eine Sicherheitsreserve in Höhe von bis zu 105 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalent…
In der Verordnung (EU) 2021/1119 wird auch das verbindliche Klimaziel der Union festgelegt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 %…
Damit das neue Unionsziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 erfüllt werden kann, müssen die unter…
Das Unionsziel für den Nettoabbau von Treibhausgasen für 2030 beläuft sich auf 310 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalent als Summe der in Spalte D des Anhangs IIa für…
Mit dem Erlass der Verordnung (EU) 2021/1119 hat die Union das Ziel, bis 2050 innerhalb der Union ein Gleichgewicht zwischen den wirtschaftsweiten anthropogenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.