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Die Kommission hat die Prüfung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 abgeschlossen und die sich aus den Inventaren ergebenden Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten für das Jahr 2020 im Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1953 der Kommission veröffentlicht.
Ab 2023 ermitteln die Mitgliedstaaten die endgültigen Daten ihrer Treibhausgasinventare bis zum 15. März jedes Jahres (X) und die vorläufigen Daten bis zum 15.…
Im Jahr 2025 unterzieht die Kommission die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 26 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung übermittelten Daten aus den nationalen…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2018/842 werden die jährlichen Emissionszuweisungen im Einklang mit den Emissionsobergrenzen für 2022…
ab 2023: ihre anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Jahr…
Im Hinblick auf die Festlegung des Zielpfads in den einzelnen Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2026 bis 2029 sollte die Kommission eine umfassende Überprüfung…
Mit dem Beschluss 2013/162/EU der Kommission wurden die jährlichen Emissionszuweisungen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013 bis 2020 anhand der zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.