Erwägungsgrund 1 32023D0911
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1705 des Rates lag das Protokoll über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) (im Folgenden das „Protokoll“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt vom 23. Oktober 2020 bis zum 23. Oktober 2022 zur Unterzeichnung auf.