Beschluss (EU) 2023/911 des Rates vom 28. September 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Um die Anwendung des Protokolls, insbesondere die Arbeitsweise des mit Artikel 18 des Protokolls eingerichteten Gemeinsamen Ausschusses, zu erleichtern, spiegelt das Protokoll weitgehend die Vorschriften des Interbus-Übereinkommens wider.
Erwägungsgrund 3 32023D0911
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