Beschluss (EU) 2023/911 des Rates vom 28. September 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Damit erhebliche Verzögerungen vermieden werden, ist vorgesehen, dass das Protokoll für diejenigen Vertragsparteien, die es unterzeichnet, genehmigt oder ratifiziert haben, in Kraft tritt, nachdem es von drei Vertragsparteien, darunter die Union, unterzeichnet, genehmigt oder ratifiziert wurde.
Erwägungsgrund 4 32023D0911
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