Erwägungsgrund 2 32023D0911
Das Protokoll sollte die Durchführung der Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und von Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen den Vertragsparteien des Interbus-Übereinkommens (im Folgenden „Vertragsparteien“) erleichtern und daher zu einer verbesserten Personenbeförderung zwischen den Parteien führen.