Erwägungsgrund 6 32024D1005
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im CESNI und in der ZKR zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der ES-QIN 2024/1 den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich beeinflussen kann. Gemäß den Artikeln 32 und 34 der Richtlinie (EU) 2017/2397 ist die Kommission verpflichtet, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die auf die neueste Fassung der CESNI-Standards für Berufsqualifikationen Bezug nehmen, sofern diese Standards verfügbar und auf dem aktuellen Stand ist, die Anforderungen in den Anhängen der genannten Richtlinie erfüllen und sofern die Interessen der Union durch Änderungen am Beschlussfassungsverfahren des CESNI nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus sieht Artikel 10 der genannten Richtlinie die Anerkennung von Urkunden vor, die gemäß der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein, deren Anforderungen mit denen der genannten Richtlinie übereinstimmen, ausgestellt wurden.