Erwägungsgrund 7 32024D1005
Um die Mobilität zu erleichtern und die Sicherheit der Schifffahrt sowie den Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die technischen Vorschriften für Besatzungsmitglieder im Rahmen der unterschiedlichen Regelwerke in Europa so weit wie möglich harmonisiert werden. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der ZKR sind, befugt sein, Beschlüsse zur Angleichung der ZKR-Vorschriften an die in der Union geltenden Vorschriften zu unterstützen.