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Der von der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsbereich der ASECNA eingerichteten GNSS-Ausschuss EU/ASECNA (im Folgenden „Gemeinsame Ausschuss“) in Bezug auf die vom Gemeinsamen Ausschuss anzunehmende Geschäftsordnung zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Geringfügige Änderungen des Entwurfs des Beschlusses können von den Vertretern der Union im Gemeinsamen Ausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates akzeptiert werden.
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen Änderungen am Beschlussentwurf des Gemeinsamen Ausschusses ohne weiteren Beschluss…
Der Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss kann geringfügigen Änderungen am Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses ohne weiteren Beschluss…
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen Änderungen des im Entwurf beigefügten Beschlusses zuzustimmen, ohne dass ein neuer…
Geringfügigen Änderungen des Beschlussentwurfs des Gemischten Ausschusses können die Vertreter der Union ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zustimmen, ohne dass ein…
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zustimmen, ohne dass ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.