Beschluss (EU) 2024/1016 des Rates vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Gemischten Ausschusses für die Union verbindlich sein wird.
Erwägungsgrund 6 32024D1016
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