Erwägungsgrund 1 32024D1043
Nach dem Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (im Folgenden „Statut“), haben sich die Bediensteten jeder Handlung und jedes Verhaltens zu enthalten, die dem Ansehen ihres Amtes abträglich sein könnten, einschließlich jeder Form von Mobbing oder sexueller Belästigung.