Erwägungsgrund 1 32024D1245
Mit dem Beschluss C(2024) 1420 der Kommission über die Mediationsstelle wird die Mediationsstelle als unabhängige Dienststelle der Kommission eingerichtet. Sie soll die einvernehmliche Beilegung von Konflikten am Arbeitsplatz oder von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Bediensteten der Kommission, die unter das Statut der Beamten (im Folgenden „Statut“) und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „BBSB“) gemäß der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates fallen, erleichtern.