Erwägungsgrund 1 32020D1502
Mit der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen geschaffen. Dieser Mechanismus beruht auf einem Informationsaustausch, der personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates umfassen kann. Im Rahmen des Kooperationsmechanismus soll jeder Mitgliedstaat prüfen können, ob seine Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch eine ausländische Direktinvestition voraussichtlich beeinträchtigt wird; die Kommission soll prüfen können, ob die Sicherheit und öffentliche Ordnung durch eine ausländische Direktinvestition in mehr als einem Mitgliedstaat voraussichtlich beeinträchtigt wird.