Erwägungsgrund 1 32022D0121
Im Statut der Beamten der Europäischen Union und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union („Statut“), die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 festgelegt sind, ist vorgeschrieben, dass die Kommission bestimmte Anträge und Beschwerden zu bearbeiten hat. Diese Aufgaben werden hauptsächlich von dem für Einsprüche und die Überwachung von Fällen zuständigen Referat der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit („GD HR“) wahrgenommen, das jeweils die relevanten Tatsachen ermittelt und rechtlich bewertet, um die Anstellungsbehörde oder die für den Abschluss von Dienstverträgen zuständige Behörde („Behörde“) bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.