Erwägungsgrund 10 32024D1043
Um die Vertraulichkeit und Wirksamkeit der Verfahren gegen Belästigung — Verwaltungsuntersuchungen sowie Vor-, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren — zu gewährleisten, hat die Kommission die Beschlüsse (EU) 2019/165 und (EU) 2022/121 erlassen, mit denen die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben b, c, g und h der Verordnung (EU) 2018/1725 beschränkt wird.