Erwägungsgrund 10 32021D2243
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 sollte die Kommission alle natürlichen Personen über die Tätigkeiten informieren, bei denen deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden und bei denen in deren Rechte eingegriffen wird. Sie sollte dies auf transparente und kohärente Weise tun, indem sie einen Datenschutzhinweis auf der Website der Kommission veröffentlicht. Erforderlichenfalls sollte die Kommission zusätzliche Schutzvorkehrungen treffen, um alle betroffenen Personen einzeln in angemessener Form zu unterrichten.