Erwägungsgrund 5 32024D1043
Auch außerhalb des informellen Verfahrens sollte die Hauptvertrauensperson gegebenenfalls die Durchführung vorläufiger Schutz- und Begleitmaßnahmen erleichtern und sich an die zuständigen Dienststellen wenden können. In diesem Zusammenhang kann die Hauptvertrauensperson auch auf personenbezogene Daten des Opfers, der mutmaßlichen Täter, potenzieller Zeugen und anderer beteiligter Personen zugreifen.