Erwägungsgrund 7 32025D0628
Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, die Rechte der betroffenen Personen mit der Wahrung der Ziele der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 als wichtiges Ziel des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1725 in Einklang zu bringen. Die Kommission kann Beschränkungen anwenden, wenn z. B. durch die Ausübung dieser Rechte ihre Fähigkeiten ernsthaft beeinträchtigt würden, die Untersuchung wirksam durchzuführen, und so das Ziel der Untersuchung gefährdet würde. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass während einer Untersuchung Beweismittel vernichtet oder wichtige Akteure (z. B. Zeugen) beeinflusst werden.