Erwägungsgrund 2 32016D2131BESCHLUSS (EU) 2016/2131 DES RATES vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Libanon, einschließlich des Pakts, zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 76 des Abkommens kann der Assoziationsrat in den im Abkommen vorgesehenen Fällen Beschlüsse zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens fassen…
Erwägungsgrund 2 32025D2065BESCHLUSS (EU) 2025/2065 DES RATES vom 29. September 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im OAKPS-EU-Ministerrat betreffend die Annahme gemeinsamer Leitlinien für die Durchführung des Partnerschaftsdialogs gemäß Artikel 3 des Samoa-Abkommens zu vertreten ist
Nach Artikel 88 Absatz 4 des Abkommens kann der OAKPS-EU-Ministerrat politische Leitlinien annehmen und Beschlüsse fassen, die bestimmte für die Durchführung…
Erwägungsgrund 3 32019D0895BESCHLUSS (EU) 2019/895 DES RATES vom 22. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zu vertretenden Standpunkt zur Übertragung von Befugnissen an den AKP-EU-Botschafterausschuss für den Beschluss über Übergangsmaßnahmen nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens trifft der Ministerrat gegebenenfalls bis zum Inkrafttreten des neuen Abkommens erforderliche…
Erwägungsgrund 2 32017D1790BESCHLUSS (EU) 2017/1790 DES RATES vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 78 des Abkommens, kann der Kooperationsrat geeignete Empfehlungen aussprechen, um die Ziele des Abkommens zu erreichen.
Erwägungsgrund 1 32016R0795VERORDNUNG (EU) 2016/795 DES RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Nach Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Maßnahmen zur Festsetzung der Beihilfen.