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Gemäß Artikel 79 des Vertrags treffen der Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“), die ständige hochrangige Gruppe und der Regulierungsausschuss Maßnahmen gemäß Titel II auf Vorschlag der Europäischen Kommission. Gemäß den Artikeln 80 und 81 des Vertrags werden diese Maßnahmen von dem Ministerrat, der ständigen hochrangigen Gruppe und dem Regulierungsausschuss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen, wobei jede Vertragspartei über eine Stimme verfügt.
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags trifft der Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“) in Form eines Beschlusses oder einer…
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags über die Energiegemeinschaft trifft der Ministerrat Maßnahmen, die gemäß Artikel 76 dieses Vertrags in Form eines…
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft hat der Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“)…
Die von der Europäischen Gemeinschaft im Ministerrat, in der ständigen hochrangigen Gruppe und im Regulierungsausschuss zu vertretenden Standpunkte bei…
Die Energiegemeinschaft verfügt über eigene Entscheidungsbefugnisse. Die Europäische Gemeinschaft ist durch zwei Vertreter im Ministerrat und in der ständigen…
Im Ministerrat werden die Standpunkte der Europäischen Gemeinschaft bei Beschlüssen nach Artikel 92 des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.