Erwägungsgrund 4 32024D1166
Die Leitlinie EZB/2014/31 der Europäischen Zentralbank wird ebenfalls geändert, um der Anhebung des Emittentenratings der Hellenischen Republik in Bezug auf die Zulassung von auf Euro lautenden marktfähigen Schuldtiteln, die von der Zentralregierung der Hellenischen Republik begeben werden, als notenbankfähige Sicherheiten Rechnung zu tragen. Aus Gründen der Kohärenz sollte der vorliegende Beschluss ab demselben Zeitpunkt gelten, ab dem die Änderungen der Leitlinie EZB/2014/31 gelten.