Erwägungsgrund 3 32024D1166
Am 8. September 2023 wurde das Emittentenrating der Hellenischen Republik in der harmonisierten Ratingskala des Eurosystems auf die Bonitätsstufe 3 angehoben. Infolge dieser Anhebung erfüllen die von der Zentralregierung der Hellenischen Republik begebenen marktfähigen Schuldverschreibungen nun die Mindestbonitätsanforderungen des Eurosystems. Daher ist Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17), der eine Ausnahme von den Anforderungen von Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/9) vorsieht und auf Euro lautende marktfähige Schuldtitel, die von der Zentralregierung der Hellenischen Republik begeben werden, zum Ankauf im Rahmen des PEPP zulässt, hinfällig geworden und aus dem Beschluss (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) zu streichen.