Beschluss (EU) 2024/1166 der Europäischen Zentralbank vom 8. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17) (EZB/2024/7)
Der Beschluss (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32024D1166
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