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Die Leitlinie EZB/2014/31 der Europäischen Zentralbank wird ebenfalls geändert, um der Anhebung des Emittentenratings der Hellenischen Republik in Bezug auf die Zulassung von auf Euro lautenden marktfähigen Schuldtiteln, die von der Zentralregierung der Hellenischen Republik begeben werden, als notenbankfähige Sicherheiten Rechnung zu tragen. Aus Gründen der Kohärenz sollte der vorliegende Beschluss ab demselben Zeitpunkt gelten, ab dem die Änderungen der Leitlinie EZB/2014/31 gelten.
Der EZB-Rat hat daher beschlossen, dass die Standardkriterien und die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems ab 21. August 2018 auf von der Hellenischen…
Am 8. September 2023 wurde das Emittentenrating der Hellenischen Republik in der harmonisierten Ratingskala des Eurosystems auf die Bonitätsstufe 3 angehoben.…
Bei Abweichungen des vorliegenden Beschlusses von der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) sowie der Leitlinie EZB/2014/31 gemäß ihrer jeweiligen Umsetzung auf…
Der EZB-Rat hat daher beschlossen, dass die Standardkriterien und die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems ab 1. April 2016 auf von der Republik Zypern…
Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil…
Derzeit gilt die Hellenische Republik gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Leitlinie EZB/2014/31 als Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets, der im Sinne von Artikel 6…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.