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Am 8. September 2023 wurde das Emittentenrating der Hellenischen Republik in der harmonisierten Ratingskala des Eurosystems auf die Bonitätsstufe 3 angehoben. Infolge dieser Anhebung erfüllen die von der Zentralregierung der Hellenischen Republik begebenen marktfähigen Schuldverschreibungen nun die Mindestbonitätsanforderungen des Eurosystems. Daher ist Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) , der eine Ausnahme von den Anforderungen von Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/9) vorsieht und auf Euro lautende marktfähige Schuldtitel, die von der Zentralregierung der Hellenischen Republik begeben werden, zum Ankauf im Rahmen des PEPP zulässt, hinfällig geworden und aus dem Beschluss (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) zu streichen.
Die Leitlinie EZB/2014/31 der Europäischen Zentralbank wird ebenfalls geändert, um der Anhebung des Emittentenratings der Hellenischen Republik in Bezug auf die…
Der EZB-Rat hat daher beschlossen, dass die Standardkriterien und die Bonitätsschwellenwerte des Eurosystems ab 21. August 2018 auf von der Hellenischen…
In Bezug auf die Notenbankfähigkeit im Rahmen des PEPP von marktfähigen Schuldtiteln, die von der griechischen Regierung begeben werden, prüfte der EZB-Rat: a)…
Ausnahmsweise wurden durch den Beschluss EZB/2013/13 die auf von der Republik Zypern begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel…
Die Mindestanforderungen des Eurosystems für die Bonitätsschwellenwerte gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60), insbesondere gemäß Artikel 59 und Teil…
Der EZB-Rat hat die Auswirkungen und fortlaufende Umsetzung des oben genanntenvorerwähnten ESM-Programms für Griechenland sowie das Bekenntnis der griechischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.