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Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen geltenden Zinssätze sind in den Leitlinien (EU) 2019/671 (EZB/2019/7) , (EU) 2024/1211 (EZB/2024/13) , (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) der Europäischen Zentralbank und im Beschluss (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) festgelegt. Zur Verbesserung der Transparenz und Kohärenz von miteinander zusammenhängenden Rechtsakten sollten die Zinssätze umfassend in einem einzigen Rechtsakt festgelegt werden, um die Bekanntgabe der Zinssätze zu erleichtern und künftige Anpassungen dieser Zinssätze zu ermöglichen.
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen…
Der EZB-Rat erließ am 16. April 2024 den Beschluss (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) in Form eines einzigen Rechtsakts mit Bestimmungen…
Die Verzinsung von bestimmten Einlagen öffentlicher Einrichtungen der Union, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, — mit Ausnahme solcher…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/624/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/17) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/275/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/4) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.