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Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen geltenden Zinssätze sind in mehreren Rechtsakten festgelegt. Zur Verbesserung der Transparenz und Kohärenz von miteinander zusammenhängenden Rechtsakten sollten die Zinssätze umfassend in einem einzigen Rechtsakt festgelegt werden, um die Bekanntgabe der Zinssätze zu erleichtern und künftige Anpassungen dieser Zinssätze zu ermöglichen. Dementsprechend wurde am 16. April 2024 der Beschluss (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) erlassen.
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen…
Der EZB-Rat erließ am 16. April 2024 den Beschluss (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) in Form eines einzigen Rechtsakts mit Bestimmungen…
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern. Die Verzinsung der Differenz zwischen dem Wert der gesondert erfassbaren…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2010/624/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/17) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Die Verzinsung von Einlagen, die nach Maßgabe des Beschlusses 2011/15/EU der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/31) bei der Europäischen Zentralbank (EZB)…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.