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Der EZB-Rat erließ am 16. April 2024 den Beschluss (EU) 2024/1209 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/11) in Form eines einzigen Rechtsakts mit Bestimmungen über die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen mit dem Ziel der Verbesserung der Transparenz und Kohärenz. Nicht geldpolitische Einlagen umfassen auch bestimmte Einlagen, die nicht in den Anwendungsbereich der Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/8) und des Beschlusses (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/22) fallen.
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen…
Im Anschluss an die Überprüfung entschied der EZB-Rat, dass die Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen transparenter werden muss. Die für diese Einlagen…
Am 30. Juli 2024 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2024/2616 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/20) , mit der die Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8)…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat die Verzinsung nach Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und Artikel 5…
Die Verzinsung von bestimmten Einlagen öffentlicher Einrichtungen der Union, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gehalten werden, — mit Ausnahme solcher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.