Erwägungsgrund 1 32018D1961
Nach Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates richtet jedes Unionsorgan das Amt eines Internen Prüfers ein, das unter Einhaltung der einschlägigen internationalen Standards ausgeübt werden muss. In der Kommission ist der am 11. April 2000 gegründete Interne Auditdienst (der „Dienst“) für interne Audittätigkeiten zuständig. Auch in den dezentralen Agenturen der Union sowie sonstigen unabhängigen Einrichtungen, die Beiträge aus dem Unionshaushalt erhalten, übt der Dienst interne Prüfungstätigkeiten aus.