Erwägungsgrund 3 32024D1245
Im Rahmen dieses Beschlusses tragen die Kommission und – in ihrem Auftrag – die Mediationsstelle zu einem produktiven und respektvollen Arbeitsplatz bei, indem sie Streitigkeiten informell beilegen, bevor sie eskalieren, und verhindern, dass innerhalb des Organs ähnliche Situationen entstehen. Die Mediationsstelle bietet allen Bediensteten, die sie um Beistand ersuchen (im Folgenden „Ersuchender“), informelle vertrauliche Beratung an. Mit Zustimmung des Ersuchenden kann sie sich im Zusammenhang mit einer Mediation auch an jede andere vom Ersuchenden benannte Person (im Folgenden „Beteiligter“) wenden. Die Mediation erfordert die Zustimmung aller beteiligten Parteien. Die Mediationsstelle wird ausschließlich auf informeller Ebene tätig. Sie ist nicht befugt, Entscheidungen zu treffen, die sich auf bestimmte Personen nachteilig auswirken könnten.