Erwägungsgrund 3 32022D0121
Artikel 24 des Statuts sieht vor, dass die Kommission ihren Beamten Beistand leistet, insbesondere beim Vorgehen gegen die Urheber von Drohungen, Beleidigungen, übler Nachrede, Verleumdungen und Anschlägen auf die Person oder das Vermögen, die auf Grund ihrer Dienststellung oder ihres Amtes gegen sie oder ihre Familienangehörigen gerichtet werden.