Erwägungsgrund 7 32021D2243
Personenbezogene Daten werden in einem gesicherten elektronischen Umfeld gespeichert, um einen unrechtmäßigen Zugriff auf Daten durch Personen außerhalb der Kommission zu verhindern. Für verschiedene Verarbeitungsvorgänge gelten je nach Art der betreffenden personenbezogenen Daten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aktenaufbewahrung in der Kommission wird durch die Gemeinsame Aufbewahrungsliste der Kommission (SEC(2019) 900) geregelt, einem Rechtsdokument in Form eines Aufbewahrungszeitplans, in dem die Aufbewahrungsfristen für verschiedene Arten von Kommissionsakten festgelegt sind, um die Aufbewahrung der Daten auf das erforderliche Maß zu beschränken.